Drei weitere Standorte in Linz verordnet
Mit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bietet sich nun die Chance, den Linzer Schilderwald weiter zu reduzieren und das Stadtbild zu verbessern. So ist es nun möglich, statt Halteverbotstafeln gelbe Bodenmarkierungen am Fahrbahnrand beziehungsweise am Gehsteig anzubringen: Gelbe nicht unterbrochene Längsmarkierungen bedeuten Halten und Parken verboten, gelbe unterbrochene Längsmarkierungen Parken verboten.
Das Bezirksverwaltungsamt des Magistrates der Stadt Linz hat seit Herbst des Vorjahres bisher an folgenden Standorten Halteverbote durch gelbe Linien verordnet:
Ein Parkverbot durch eine gelbe unterbrochene Linie ist im Bereich Blumau-Tower verordnet worden.
Nun wurden drei weitere Standorte in diese Aktion zur Reduzierung des Schilderwalds mit einbezogen, und zwar an der Südseite der Ferihumerstraße zwischen der Wildbergstraße und der Linken Brückenstraße, an der Friedrichstraße zwischen der Hauptstraße und der Wildbergstraße sowie am Schiferweg im Stadtteil Keferfeld. Die entsprechenden Markierungsarbeiten werden, sobald es die Witterung zulässt, durchgeführt.
Weitere Verordnungen auf Linzer Straßen sind geplant, demnächst auf der Ludlgasse, Hafnerstraße und im Umfeld des neuen Musiktheaters. Die Neuerung, Halte- und Parkverbotsschilder durch optisch weniger störende Bodenmarkierungen zu ersetzen, wird mittlerweile auch in anderen oberösterreichischen Gemeinden, zum Beispiel in Wels, angewandt.
„Wie bei allen Neuregelungen bedarf es allerdings einer gewissen Eingewöhnungsphase, bis sich die AutofahrerInnen, vor allem auch EinpendlerInnen aus anderen Bezirken, an die Änderung gewöhnt haben Es handelt sich jedoch um eine Maßnahme, von der durch die Verbesserung des Stadtbilds letztlich alle profitieren“, weist der Linzer Verkehrsreferent Vizebürgermeister Klaus Luger auf die Beweggründe für die Einführung der Bodenmarkierungen hin.
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