Gemischter Geh- und Radweg wurde verordnet
„Mit der jetzt erlassenen Verordnung wurde ein gemischter Geh- und Radweg eingerichtet, der beiden, FußgängerInnen und RadfahrerInnen, die Benützung des verbliebenen Steges erlaubt. Bis die Reparaturarbeiten am stromabwärts liegenden Steg beendet sind, dürfen auch RadfahrerInnen mit maximal 10 km/h den stromaufwärts liegenden Steg benützen. Damit sollen FußgängerInnen vor allzu schnell fahrenden RadfahrerInnen beschützt werden. Von den Technikern wurde bereits avisiert, dass bis Ende Dezember die Reparaturarbeiten soweit fertig gestellt sind, dass auch der Gehweg wieder benützbar sein wird“, freut sich Luger über die nun auch straßenrechtlich vorliegende Lösung.
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