Aktuelle Information:
Die OÖ. Landesregierung hat mit Beschluss vom 11. Juli 2011 die Schulgeldordnung neu geregelt. Die Tarife für den Besuch der öffentlichen Musikschulen werden dadurch mit Beginn des Schuljahres 2011/12 im gesamten Bundesland einheitlich steigen. Auf Grund des OÖ. Musikschulgesetzes gilt die neue Schulgeldregelung auch für die Musikschule Linz; der entsprechende Gemeinderatsbeschluss wurde bereits eingebracht.
Als Entgelt für die Ausbildung an der Musikschule der Stadt Linz hat jede(r) SchülerIn bzw. seine gesetzliche Vertretung semesterweise ein Schulgeld in folgender Höhe, und zwar für 10 Monate im Schuljahr, zu entrichten (nicht USt-pflichtig):
| Unterrichtsform |
Euro/Semester/ |
|---|---|
| Unterricht in Gruppen mit über vier SchülerInnen |
90,00 |
| Unterricht in Vierergruppen |
100,00 |
| Unterricht in Dreiergruppen |
120,00 |
| Unterricht in Zweiergruppen |
150,00 |
| Einzelunterricht |
250,00 |
| Singschule |
32,50 |
| Chor |
43,00 |
Das Schulgeld wird entsprechend dem jeweiligen Unterrichtsausmaß aliquot verrechnet.
Folgende Verrechnungsbeispiele:
Einzelunterricht im Ausmaß von 25 Minuten wöchentlich: 125 Euro pro Semester
Dreiergruppe/40 Minuten wöchentlich: 96 Euro pro Semester
Vierergruppe/60 Minuten wöchentlich: 120 Euro pro Semester
Bei SchülerInnen ab dem 19. Lebensjahr wird ein um 50 % erhöhtes Schulgeld eingehoben. Ausgenommen davon sind SchülerInnen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für die Familienbeihilfe gewährt wird oder die den Präsenz- bzw. Zivildienst leisten. Weiters sind davon erwachsene SchülerInnen ausgenommen, wenn mindestens ein Kind der Familie die Musikschule der Stadt Linz besucht und die OÖ. Familienkarte vorgelegt wird. Ermäßigungen gelten weiters wie folgt:
| Grund der Ermäßigung |
Höhe der Ermäßigung |
|---|---|
| Jedes weitere Hauptfach |
50 Prozent |
| Jedes zweite Kind bei Geschwistern |
50 Prozent |
| Jedes dritte und weitere Kind bei Geschwistern |
100 Prozent |
Die teilweise bis gänzliche Erlassung des Schulgeldes ist in Einzelfällen auf Ansuchen bei zumindest "erfolgreicher" Leistungsbeurteilung sowie gleichzeitiger sozialer Bedürftigkeit möglich.
Für die für den Hauptfachunterricht erforderlichen Nebenfächer ist kein Schulgeld zu entrichten. In besonderen Fällen kann auch für andere Nebenfächer eine Schulgeldbefreiung gewährt werden.
Verschiedene Instrumente können derzeit an der Musikschule der Stadt Linz von Schülerinnen entliehen werden.
| Instrument |
Euro/Semester |
|---|---|
| sämtliche Instrumente |
40 |
| Bogen für Streichinsturmente |
15 |
Bitte beachten Sie Ihre eigenen Übungsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts!
Tel: +43 732 7070
Fax: +43 732 7070 1810
E-Mail: msch@mag.linz.at
Web: http://www.linz.at/musikschule