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Schulgeld und Leih-Instrumente

Schulgeldordnung

Aktuelle Information:
Die OÖ. Landesregierung hat mit Beschluss vom 11. Juli 2011 die Schulgeldordnung neu geregelt. Die Tarife für den Besuch der öffentlichen Musikschulen werden dadurch mit Beginn des Schuljahres 2011/12 im gesamten Bundesland einheitlich steigen. Auf Grund des OÖ. Musikschulgesetzes gilt die neue Schulgeldregelung auch für die Musikschule Linz; der entsprechende Gemeinderatsbeschluss wurde bereits eingebracht.

Als Entgelt für die Ausbildung an der Musikschule der Stadt Linz hat jede(r) SchülerIn bzw. seine gesetzliche Vertretung semesterweise ein Schulgeld in folgender Höhe, und zwar für 10 Monate im Schuljahr, zu entrichten (nicht USt-pflichtig):

Unterrichtsform

Euro/Semester/
je 50-Minuten-Einheit

Unterricht in Gruppen mit über vier SchülerInnen

90,00

Unterricht in Vierergruppen

100,00

Unterricht in Dreiergruppen

120,00

Unterricht in Zweiergruppen

150,00

Einzelunterricht

250,00

Singschule

32,50

Chor

43,00

Das Schulgeld wird entsprechend dem jeweiligen Unterrichtsausmaß aliquot verrechnet.

Folgende Verrechnungsbeispiele:

Einzelunterricht im Ausmaß von 25 Minuten wöchentlich: 125 Euro pro Semester
Dreiergruppe/40 Minuten wöchentlich: 96 Euro pro Semester
Vierergruppe/60 Minuten wöchentlich: 120 Euro pro Semester

Bei SchülerInnen ab dem 19. Lebensjahr wird ein um 50 % erhöhtes Schulgeld eingehoben. Ausgenommen davon sind SchülerInnen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für die Familienbeihilfe gewährt wird oder die den Präsenz- bzw. Zivildienst leisten. Weiters sind davon erwachsene SchülerInnen ausgenommen, wenn mindestens ein Kind der Familie die Musikschule der Stadt Linz besucht und die OÖ. Familienkarte vorgelegt wird. Ermäßigungen gelten weiters wie folgt:

Grund der Ermäßigung 

Höhe der Ermäßigung

Jedes weitere Hauptfach

50 Prozent

Jedes zweite Kind bei Geschwistern

50 Prozent

Jedes dritte und weitere Kind bei Geschwistern

100 Prozent

Die teilweise bis gänzliche Erlassung des Schulgeldes ist in Einzelfällen auf Ansuchen bei zumindest "erfolgreicher" Leistungsbeurteilung sowie gleichzeitiger sozialer Bedürftigkeit möglich.

Für die für den Hauptfachunterricht erforderlichen Nebenfächer ist kein Schulgeld zu entrichten. In besonderen Fällen kann auch für andere Nebenfächer eine Schulgeldbefreiung gewährt werden.

 

Verschiedene Instrumente können derzeit an der Musikschule der Stadt Linz von Schülerinnen entliehen werden.


Schulgeldordnung des Oö. Landesmusikschulwerkes (PDF, 13 kB) (neues Fenster).

Instrumentenverleih

Die Gebühren für den Instrumenteverleih sind jährlich zu zahlen und gliedern sich wie folgt: (gültig seit dem Sommersemester 2004)
Instrument 

Euro/Semester 

sämtliche Instrumente

40

Bogen für Streichinsturmente

15

Bitte beachten Sie Ihre eigenen Übungsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts!


KONTAKT

Musikschule der Stadt Linz
Fabrikstraße 10
4041  Linz

Tel: +43 732 7070
Fax: +43 732 7070 1810
E-Mail: msch@mag.linz.at
Web: http://www.linz.at/musikschule

weitere Informationen: